Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB herunterladen Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
1. Der Anlagenbetreiber gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Die Benutzungshinweise / Bedienhinweise / Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder seines Personals sind zu beachten.
2. Der Kunde / Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.
3. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören, (z.B. Spoiler, Antenne o. ä.) verursacht worden ist. Dies gilt auch, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile verursacht worden ist.
4. Der Waschanlagenbetreiber haftet dem Benutzer auf Ersatz sonstiger Schäden nur dann, wenn ihm oder seinem Personal grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nachgewiesen wird.
5. Der Kunde / Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen. Die Schäden sind schriftlich zu dokumentieren.
6. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.